Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Plantex AG
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich und Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Bestellungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Plantex AG.
Die Plantex AG ist als Grosshändler im Bereich Aquaristik und Heimtierbedarf tätig und beliefert grundsätzlich gewerbliche Kunden, Fachhändler, Wiederverkäufer und sonstige Geschäftskunden in der Schweiz.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden ausdrücklich zurückgewiesen. Abweichungen von diesen AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Plantex AG diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen Plantex AG und dem Kunden gehen diesen AGB vor.
Diese AGB gelten ausschliesslich im Verhältnis zwischen Plantex AG und Geschäftskunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Vertragsschluss
Das Angebot von Plantex AG ist grundsätzlich unverbindlich.
Kleine Abweichungen und technische Änderungen der im Shop angezeigten Abbildungen, Farben, Masse, Ausführungen oder Beschreibungen bleiben vorbehalten, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
Durch Anklicken der Schaltfläche „Bestellung absenden“ am Ende des Bestellprozesses gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der sich im Warenkorb befindenden Ware ab.
Plantex AG bestätigt den Eingang der Bestellung durch eine automatisierte E-Mail.
Die automatisierte E-Mail bestätigt grundsätzlich den Eingang der Bestellung und den Vertragsschluss, sofern Plantex AG die Bestellung nicht ausdrücklich ablehnt.
Plantex AG behält sich insbesondere vor, Bestellungen aus sachlichen Gründen abzulehnen, insbesondere bei fehlender Lieferfähigkeit, offenen Forderungen, Zahlungsverzug, nicht erfüllten Händlerkriterien, ungewöhnlich kleinen Bestellmengen oder einem unverhältnismässig hohen administrativen oder logistischen Aufwand.
3. Preise
Bei sämtlichen im Händlerbereich angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Porto, Verpackung, Kleinmengenzuschläge sowie allfällige Sondertransport- oder Nachnahmegebühren werden separat berechnet.
Massgebend sind die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise.
4. Zahlung
Bestellungen werden grundsätzlich gegen Vorauskasse oder auf Rechnung ausgeführt.
Die Gewährung eines Zahlungsziels liegt im Ermessen von Plantex AG.
Ein eingeräumtes Zahlungsziel kann bei Zahlungsverzug oder bei einer wesentlichen Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Kunden jederzeit angepasst oder entzogen werden.
Bei Zahlungsverzug ist Plantex AG berechtigt, weitere Bestellungen nur noch gegen Vorauskasse auszuführen.
Plantex AG ist zudem berechtigt, bei offenen Forderungen weitere Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Beträge zurückzuhalten.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche von Plantex AG bleiben vorbehalten.
5. Versand und Kleinmengen
Der Versand erfolgt grundsätzlich mit DHL, Camion Transport oder einem von Plantex AG bestimmten Transportdienstleister.
Die jeweils geltenden Versandkosten werden im Shop ausgewiesen.
Bei einem Bestellwert unter CHF 199.– wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 9.95 verrechnet.
Bei Sperrgut- und Glaswarenartikeln erfolgt ab einem Bestellwert von CHF 579.– die Lieferung grundsätzlich kostenlos bis zur Bordsteinkante. Die entsprechenden Artikel sind im Shop als Sperrgut gekennzeichnet.
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung entsprechend der gewählten Versandart und den Bedingungen des von Plantex AG eingesetzten Transportdienstleisters bis zum üblichen Abladeort bzw. bis zur Bordsteinkante. Eine Verpflichtung zur Verbringung der Ware in Gebäude, Verkaufsräume, Lager, Stockwerke oder andere Räumlichkeiten des Kunden besteht nicht.
Zusätzliche Kosten für Sondertransporte, besondere Verpackungen oder vom Kunden verlangte spezielle Versandarten können separat berechnet werden.
6. Lieferung
Plantex AG beliefert ausschliesslich Kunden innerhalb der Schweiz.
Lieferungen ins Ausland werden grundsätzlich nicht angeboten. Ausnahmen bedürfen einer vorgängigen schriftlichen Vereinbarung.
Lagernde Ware wird in der Regel innerhalb von 3–7 Werktagen nach Eingang der Zahlung bzw. nach Freigabe der Bestellung geliefert.
Bei nicht lagernden Artikeln kann sich die Lieferzeit entsprechend verlängern.
Sollte ein Produkt vorübergehend nicht verfügbar sein, kann die Lieferzeit insbesondere bei Nachbestellungen 2–4 Wochen oder länger betragen.
Artikel, die zukünftig nicht mehr erhältlich sind, werden als „Auslaufartikel“ bezeichnet.
Sollte sich eine Lieferung wesentlich verzögern, informiert Plantex AG den Kunden nach Möglichkeit über die Verzögerung und das weitere Vorgehen.
Lieferfristen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte.
Bei Palettenlieferungen erfolgt die Anlieferung grundsätzlich bis zum vereinbarten Abladeort bzw. bis zur Bordsteinkante. Eine Stockwerk-, Innen- oder Lageranlieferung sowie das Weitertransportieren von Paletten oder Waren innerhalb eines Gebäudes stellt keine Standardleistung von Plantex AG dar und ist nur geschuldet, wenn dies vor der Lieferung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Insbesondere besteht keine Verpflichtung von Plantex AG oder des eingesetzten Transportdienstleisters, Warenlifte, Treppen oder sonstige innerbetriebliche Transportwege des Kunden zu benutzen.
Besondere Anlieferungsvorgaben des Kunden, insbesondere hinsichtlich Stockwerk, Warenlift, Lager, Innenanlieferung, Entladeort oder Palettentausch, sind vor der Bestellung mitzuteilen und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch Plantex AG. Einseitige Anlieferungsvorgaben des Kunden begründen keine Verpflichtung von Plantex AG.
Eine in der Vergangenheit aus Kulanz, auf freiwilliger Basis oder durch einen einzelnen Transportdienstleister erfolgte weitergehende Anlieferung begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Leistung bei zukünftigen Lieferungen.
Bei Lieferungen auf tauschfähigen Europaletten erfolgt der Palettentausch grundsätzlich nur bei gleichzeitiger Übergabe einer entsprechenden Anzahl tauschfähiger Europaletten durch den Kunden. Fehlende oder nicht tauschfähige Paletten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Vom Kunden verlangte Sonderleistungen, insbesondere Stockwerk-, Innen- oder Lageranlieferungen, können von Plantex AG abgelehnt oder nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen zusätzliche Kosten angeboten werden.
7. Teillieferungen
Plantex AG ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies einer schnelleren oder zweckmässigeren Abwicklung der Bestellung dient.
Hierdurch entstehen dem Kunden grundsätzlich keine zusätzlichen Versandkosten, sofern die Teillieferung durch Plantex AG veranlasst wurde.
8. Mängel und Reklamationen
Mängel an der gelieferten Ware sind Plantex AG unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt zeitnah zu kontrollieren.
Bei Glaswaren, Aquarien, Terrarien und sonstigen empfindlichen oder sperrigen Artikeln ist die Ware unmittelbar bei Anlieferung auf sichtbare Beschädigungen zu überprüfen.
Offensichtliche Transportschäden sind unmittelbar beim Transporteur zu melden und auf den entsprechenden Transportpapieren, insbesondere CMR, AWB oder Delivery Note, zu vermerken.
Die Beschädigung ist durch geeignete Fotos der Ware und der Verpackung zu dokumentieren.
Die weitere Abwicklung von Reklamationen, Ersatzlieferungen, Rücksendungen oder Gutschriften erfolgt nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.
9. Freiwilliges Rückgaberecht für mängelfreie Ware
Plantex AG gewährt Geschäftskunden freiwillig ein Rückgaberecht von 5 Tagen ab Erhalt der Ware.
Das Rückgaberecht gilt nur für ungeöffnete, unbeschädigte und vollständig wiederverkaufsfähige Produkte.
Der Kunde muss den Widerruf innerhalb dieser Frist schriftlich gegenüber Plantex AG erklären.
Die Rücksendung darf erst nach vorheriger Anmeldung und entsprechender Freigabe durch Plantex AG erfolgen.
Die Kosten und das Risiko der Rücksendung trägt der Kunde.
Bei ordnungsgemässer Rückgabe wird der Warenwert zurückerstattet. Bereits bezahlte Versandkosten werden grundsätzlich nicht zurückerstattet.
Von der Rückgabe ausgeschlossen sind insbesondere:
- Lebende Pflanzen
- Lebendfutter
- Frostfutter
- Arzneimittel
- Aquarien
- Terrarien
- Artikel, die speziell auf Kundenbestellung beschafft wurden
- Massanfertigungen
- Massartikel
- Kies
- geöffnete Produkte
- gebrauchte Produkte
- beschädigte Produkte
- Produkte, die nicht mehr vollständig wiederverkaufsfähig sind
Retouren ohne vorherige Anmeldung können abgelehnt werden.
Nicht akzeptierte Retouren können auf Kosten des Kunden zurückgesandt werden.
Rücksendungen, die keiner Kundschaft eindeutig zugeordnet werden können, können von Plantex AG entsorgt werden.
10. Transportschäden bei Aquarien und Terrarien
Für Aquarien und Terrarien aus Glas sowie entsprechende Kunststoffartikel gelten besondere Bestimmungen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unmittelbar bei der Anlieferung sorgfältig auf sichtbare Schäden, insbesondere Bruch, Risse oder Beschädigungen, zu überprüfen.
Offensichtliche Transportschäden sind unmittelbar beim Zusteller zu melden und auf den Lieferpapieren zu vermerken.
Die beschädigte Ware und die Verpackung sind durch geeignete Fotos zu dokumentieren.
Verdeckte Schäden, die bei der Anlieferung nicht erkennbar waren, müssen innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich bei Plantex AG gemeldet werden.
Bei der Meldung sind aussagekräftige Fotos der Ware und der Verpackung einzureichen.
Erfolgt keine fristgerechte Meldung, kann Plantex AG die Anerkennung eines Transportschadens ablehnen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
11. Händlerstatus und Belieferung
Plantex AG ist Grosshändler und richtet ihr Angebot primär an gewerbliche Fachhändler und Wiederverkäufer.
Die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung sowie deren Fortführung erfolgt nach den von Plantex AG festgelegten Händler- und Wirtschaftlichkeitskriterien.
Plantex AG ist nicht verpflichtet, jede Bestellung anzunehmen oder eine bestehende Geschäftsbeziehung auf unbestimmte Zeit fortzuführen, soweit keine zwingenden gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen.
Bei der Beurteilung der Belieferung können insbesondere folgende sachliche Kriterien berücksichtigt werden:
- Bestellvolumen
- Bestellhäufigkeit
- Jahresumsatz
- Anzahl und Grösse der Bestellungen
- Verhältnis zwischen Bestellwert und Bearbeitungsaufwand
- administrativer Aufwand
- logistischer Aufwand
- Zahlungsverhalten
- Einhaltung vereinbarter Zahlungsfristen
- gewerbliche Tätigkeit des Kunden
- Vertriebsweg des Kunden
- Einhaltung vereinbarter Vertriebsbedingungen
- Verstösse gegen Marken-, Vertriebs- oder Händlerbedingungen
Plantex AG kann für bestimmte Kundengruppen oder Händlerkategorien Mindestbestellwerte, Mindestjahresumsätze oder weitere Händlerkriterien festlegen.
12. Kleinstbestellungen und unwirtschaftliche Geschäftsbeziehungen
Plantex AG ist berechtigt, die Belieferung von Kunden einzuschränken oder zu beenden, wenn die Geschäftsbeziehung aufgrund des dauerhaft geringen Bestellvolumens, der Bestellhäufigkeit oder des damit verbundenen administrativen und logistischen Aufwands wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist.
Dies gilt insbesondere, wenn ein Kunde wiederholt Bestellungen auslöst, deren Bearbeitungs-, Verpackungs- und Versandaufwand in einem unangemessenen Verhältnis zum Bestellwert steht.
Plantex AG kann in solchen Fällen insbesondere:
- einen Mindestbestellwert festlegen;
- einen Kleinmengenzuschlag verlangen;
- Bestellungen zusammenfassen;
- die Belieferung auf bestimmte Bestellintervalle beschränken;
- Bestellungen ablehnen; oder
- die Geschäftsbeziehung nach angemessener Mitteilung beenden.
13. Verkauf über Online-Marktplätze
Der Weiterverkauf von Produkten der Plantex AG über öffentliche Online-Marktplätze wie beispielsweise Ricardo, eBay oder vergleichbare Plattformen kann bestimmten Bedingungen unterliegen.
Für einzelne Marken, Produktgruppen oder Vertriebssysteme können besondere Vertriebsbedingungen gelten.
Plantex AG kann die Belieferung bestimmter Produkte oder Produktgruppen von der Einhaltung solcher Vertriebsbedingungen abhängig machen.
Insbesondere wenn ein Hersteller oder Markeninhaber für bestimmte Produkte Vorgaben hinsichtlich des Vertriebswegs, der Präsentation, der Markenführung oder bestimmter Online-Vertriebskanäle vorgibt, sind diese Vorgaben einzuhalten, soweit sie wirksam vereinbart bzw. Bestandteil der Geschäftsbeziehung sind.
Ein Kunde hat keinen Anspruch darauf, sämtliche über Plantex AG bezogenen Produkte über öffentliche Online-Marktplätze anbieten zu dürfen.
Verstösse gegen ausdrücklich vereinbarte Vertriebsbedingungen können zu einer Einschränkung oder Beendigung der Belieferung führen.
14. Zahlungsverzug und wiederholte Vertragsverletzungen
Bei wiederholtem Zahlungsverzug ist Plantex AG berechtigt, das Zahlungsziel zu reduzieren, Vorauskasse zu verlangen oder die Belieferung vorübergehend einzustellen.
Bei wiederholten Verstössen gegen diese AGB, individuelle Händlervereinbarungen oder ausdrücklich vereinbarte Vertriebsbedingungen kann Plantex AG die Geschäftsbeziehung nach angemessener Mitteilung beenden.
Bereits verbindlich zustande gekommene Verträge bleiben grundsätzlich bestehen, sofern nicht ein gesetzlicher oder vertraglicher Grund für deren Aufhebung vorliegt.
15. Änderung der Händlerkonditionen
Plantex AG behält sich vor, Händlerkonditionen, Mindestbestellwerte, Versandkosten, Zahlungsbedingungen und sonstige Vertriebsbedingungen mit angemessener Vorankündigung anzupassen.
Für bereits verbindlich zustande gekommene Bestellungen gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen.
16. Haftung
Plantex AG haftet für Schäden, soweit dies nach zwingendem Schweizer Recht vorgeschrieben ist.
Eine weitergehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten Schäden sowie soweit zwingendes Recht eine Haftung vorsieht.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen, soweit gesetzlich zulässig.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Plantex AG.
Plantex AG
Schweiz
Stand: August 2026
